Viele Arbeitnehmer haben in diesem und im letzten Jahr den freiwilligen Corona Bonus erhalten. Was aber, wenn man kurz danach im Wege der Eigenkündigung das Unternehmen verlässt? Kann man die Kohle behalten oder muss man das Geld wieder rausrücken? Das ArbG Oldenburg hat entschieden, dass sich der Corona Bonus nicht mit einer Rückzahlungsklausel versehen lässt…
Keine Rückzahlungspflicht beim Corona Bonus