Arbeitsrecht am Morgen

Das Format um das Geschehen im Arbeitsrecht

Mit unserem beliebten Format „Arbeitsrecht am Morgen“ möchten wir Sie noch schneller und persönlich über das aktuelle Geschehen im Arbeitsrecht unterrichten.

Alle zwei Wochen am Donnerstag von 8.30 Uhr bis 9.00 Uhr wird Ihnen Rechtsanwältin Elke Fasterding im Wechsel mit ihren Kollegen aktuelle Praxisfragen, Urteile und Gesetzesvorhaben vorstellen. Schalten Sie gerne auch schon früher rein, ab 08.20 Uhr informiert Rechtsanwältin Elke Fasterding über aktuelle Urteile, Coronaregeln, neues aus dem Verband u.v.m.. Sie haben die Möglichkeit, sich dazu mit anderen Personalern auszutauschen, das Netzwerk zu stärken und eigene Fragen zu stellen.

Als AGV-Mitglied ist dieser Servicebaustein kostenlos. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Kamerafunktion einschalten. Wir möchten Sie sehr gerne wieder sehen …. Die maximale Teilnehmeranzahl liegt bei 100 Personen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Schauen Sie einfach digital vorbei. Zum Zoom-Meeting

Sonderfolge Arbeitsrecht am Morgen vor Ort  

Folge 57 am 01.06.2023: Die Haftung des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis 
Moderatorin: Elke Fasterding
Referent: Martin Peßara

Gerne möchten wir Sie zu unserem einmaligen Event „Arbeitsrecht am Morgen vor Ort“ am Donnerstag, den 01.06.2023 von 09.00 Uhr bis 10.30 Uhr einladen. Es findet im Haus der Wirtschaft, Wilhelmitorwall 32, 38188 Braunschweig statt.

Rechtsanwältin Elke Fasterding wird auch dieses Mal zu Beginn über aktuelle Urteile, neue Gesetzesentwürfe oder neues aus dem Verband berichten. Anschließend wird Rechtsanwalt Martin Peßara Sie über das Thema „Die Haftung des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis“ informieren.
Wir freuen uns im Nachgang noch auf den persönlichen Austausch, den ein oder anderen Kaffee und Ihre Fragen.   

   

Folge 58 am 15.06.2023: 
Moderatorin: Elke Fasterding
Referent: Mark Hartmann

Folge 59 am 29.06.2023: 
Moderatorin und Referentin: Elke Fasterding

Die Fotos von Ansprechpartnern auf der Homepage, in Broschüren oder von Veranstaltungen auf Social Media Kanälen sind eine tolle Werbung für Unternehmen. In den meisten Fällen bedarf es aufgrund der DSGVO der vorherigen Einwilligung des Mitarbeiters. Doch Vorsicht – die Einwilligung muss freiwillig und schriftlich für konkrete Zwecke erteilt werden. Arbeitgeber müssen Informationspflichten der DSGVO einhalten und den Arbeitnehmer über sein Widerrufsrecht belehren, wenn sie sich nicht schadensersatzpflichtig machen wollen. Über die Stolperfallen in der Praxis referiert Rechtsanwältin Elke Fasterding.

Aktuelle Folge:
Folge 56: Nebentätigkeiten im Arbeitsverhältnis

Referentin der aktuellen Folge ist Rechtsanwältin Beate Schulte-Schrepping.

 
Die Präsentation der aktuellen Folge, sowie alle anderen Präsentationen der letzten Folgen finden Sie im Mitgliederbereich unter dem Punkt „Musterdatenbank“
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