Erneute Verlängerung der Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung

Die AGV-Rechtstipps

22.06.2021

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 17. Juni 2021 die Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit aufgrund von leichten Atemwegserkrankungen während der Pandemie bis zum 30. September 2021 verlängert. Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. Juli in Kraft.

 

Danach können Patientinnen mit leichten Atemwegserkrankungen weiterhin telefonisch bis zu sieben Kalendertage arbeitsunfähig geschrieben werden. Niedergelassene Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientinnen durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. Der Beschluss des G-BA wird in Kürze auf der Internetseite des Ausschusses veröffentlicht(https://www.g-ba.de/).

 

Unabhängig von dieser Sonderregelung aufgrund der Pandemie besteht seit Juli 2020 durch eine dauerhafte Änderung der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie die Möglichkeit, die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen auch per Videosprechstunde feststellen zu können.

Quelle. BDA