Die Möglichkeit, ortsunabhängig von zu Hause aus oder von unterwegs zu arbeiten, wird immer mehr zu einem Wunsch der Arbeitnehmer. Dank Laptops, Tablets und Smartphones können Arbeitnehmer in vielen Fällen zeit- und ortsunabhängig arbeiten. Vom Gesetzgeber ist in 2016 bislang nur die sogenannte Telearbeit (= Homeoffice) in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gesetzlich definiert worden. § 2…
Mobiles Arbeiten – bisher nicht geregelt