Neue Beschäftigungsformen: Economy on demand und Crowdworking

Die AGV-Rechtstipps

14.10.2019

Die economy on demand ist direkt übersetzt „Wirtschaft auf Abruf“. Die Idee, die dahintersteckt, ist, auf einer Internetplattform Waren oder Dienstleistungen anzubieten. Diese Dienstleistung wird dann in der Regel offline erbracht wie beispielsweise Reinigungsarbeiten bei einem Auftraggeber. Voraussetzung ist bei dieser Art der Auftragsvermittlung, dass der Dienstleister räumlich für den Auftraggeber verfügbar ist. Der Vorteil der economy on demand besteht darin, kurzfristig und flexibel Aufträge vergeben und akquirieren zu können. Der Auftraggeber fragt über die Plattform eine Dienstleistung an und der Dienstleister entscheidet, ob er den Auftrag annehmen will.

 

Die Vergütungsformen sind dabei: Vergütung nach Zeit, Vergütung nach Auftrag und „pay what you want“. Unter Crowdwork wird die Auslagerung und Vergabe bestimmter Tätigkeiten durch den Auftraggeber an einzelne Personen aus einer unbestimmten Menge an Menschen (die Crowd) verstanden. Beim Crowdworking wird die Dienstleistung in der Regel online erbracht. Der Crowdworker arbeitet an einem beliebigen Ort an seinem Computer und kann seine Arbeiten allein oder mit anderen Crowdworkern verrichten. So können Kapazitätsengpässe ausgeglichen und Schwarmintelligenz genutzt werden.
Die Vergütungsformen sind hier: Vergütung nach Zeit, Vergütung nach Auftrag, „Windhundrennen“ (es erhält nur derjenige eine Vergütung, der die Arbeit als Erster abgibt) und das Preisausschreiben (es erhält nur der Beste eine Vergütung, § 661 BGB).
Die rechtliche Einordnung ist sowohl bei der economy on demand als auch beim Crowdworking nicht unproblematisch. Insbesondere stellt sich im Einzelfall immer die Frage, ob es sich tatsächlich um eine selbständige oder eine abhängige Beschäftigung handelt.