Neuerung am 01. Juli 2025 in Kraft getreten: Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) gilt seit dem 01. Juli 2023. Danach beeinflussen Kinder den Beitragssatz in der Pflegeversicherung. Das Ziel ist die automatisierte, rechtssichere Übermittlung von Elterneigenschaft und Kinderanzahl an Arbeitgeber / Zahlstellen. Seit dem 1. Juli 2023 werden Eltern mit mehreren Kindern bis zur Vollendung…
AGV-Rechtsnewsletter 09|2025: Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG)