Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat am 05.12.2024 über den Streit entschieden, wann Teilzeitbeschäftigte Überstundenzuschläge erhalten müssen. Teilzeitbeschäftigte erhalten ab der ersten (individuellen) Überstunde einen Überstundenzuschlag. Das ist ein Problem, weil viele Tarifverträge eine Regelung enthielten und immer noch enthalten, der zufolge Überstundenzuschläge erst gezahlt werden müssen, wenn die Arbeitszeit einer Vollzeitkraft überschritten wird. Diese…
AGV-Rechtsnewsletter 03|2025: Überstundenzuschläge bei Teilzeitkräften