Es ist weithin nicht bekannt, dass Arbeitgeber nach § 181 SGB IX einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen haben, obwohl es diese Regelung schon längere Zeit gibt. Bereits vor dem Inkrafttreten der zweiten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes zum 01.01.2018 sah § 98 SGB IX die Bestellung eines „Beauftragten, der ihn [den Arbeitgeber] in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt“,…
Oh Schreck, noch ein Beauftragter: der Inklusionsbeauftragte