Das Wohl der Patienten stand im Vordergrund: Zum Verfahrensgang: Das Arbeitsgericht Braunschweig wies die Klage zunächst ab. Die Klägerin freizustellen sei rechtlich begründet und im Interesse aller Beteiligten verhältnismäßig gewesen, um einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung zu leisten und vulnerable Personen zu schützen. Im Berufungsverfahren entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen zugunsten der Klägerin und verurteilte…
Newsletter 07|2024: BAG-Urteil