AGV-Rechtsnews 06|24: Aktuelle Rechtsprechung

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31.05.2024

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Gehaltsabrechnung in Papierform

 

Was war geschehen?

Die Klägerin arbeitet als Verkäuferin bei der Beklagten. Es besteht eine Konzernbetriebsvereinbarung über die Einführung eines digitalen Postfachs für Mitarbeiterdokumente. Die Klägerin widersprach der Erteilung von Entgeltabrechnungen über das elektronische Postfach, aber die Beklagte stellte sie trotzdem dort zu. Die Klägerin klagte auf Erteilung von 13 Abrechnungen. Sie unterlag vor dem Arbeitsgericht Braunschweig und obsiegte vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen.


Wie sah es das Landesarbeitsgericht Niedersachsen?

Das LAG entschied, dass die Klägerin Anspruch auf Erteilung der Entgeltabrechnung in Papierform gemäß § 108 I 1 GewO hat.
Eine Entgeltabrechnung gem. § 108 Abs. 1 S. 1 GewO kann auch in Textform nach § 126 b BGB erfolgen; aber nur, wenn der Mitarbeiter sein Einverständnis erklärt hat.

Anderenfalls muss er nicht damit rechnen, dass ihm die Entgeltabrechnungen im digitalen Weg übermittelt werden.
Die fehlende Einwilligung kann mangels Mitbestimmungsrecht auch nicht durch eine (Konzern-) Betriebsvereinbarung ersetzt werden. Das LAG hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Das Verfahren ist dort unter dem Aktenzeichen 1 AZR 48/24 anhängig. Mal sehen, was die dritte Instanz dazu sagt.