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05.10.2026

Der neue AGV-Rechtsnewsletter ist da! 

Künstliche Intelligenz ist längst im Arbeitsalltag angekommen – und damit zunehmend auch im Arbeitsrecht. Doch was passiert, wenn Beschäftigte KI entgegen ausdrücklicher Vorgaben nutzen? Kann daraus sogar ein Kündigungsgrund werden? Und welche Pflichten ergeben sich für Arbeitgeber aus dem inzwischen grundsätzlich vollständig anwendbaren EU AI Act? Mit beiden Fragen beschäftigen wir uns in dieser Ausgabe.

Daneben werfen wir einen Blick auf eine Reihe aktueller Entscheidungen aus der Rechtsprechung. Das BAG konkretisiert die Voraussetzungen für eine Befristung aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs, während das LAG Niedersachsen entschieden hat, dass selbst 17,5 Jahre nach einem früheren Arbeitsverhältnis nicht ohne Weiteres von einer Neueinstellung ausgegangen werden kann. Außerdem geht es um die Frage, wann eine Lüge im Kündigungsschutzprozess selbst zum Kündigungsgrund werden kann und welchen besonderen Kündigungsschutz Beschäftigte bei mehreren bereits beantragten Elternzeitabschnitten genießen.

Auch beim Annahmeverzug gibt es Neues: Das BAG hat sich mit der Frage beschäftigt, welche Auskünfte Arbeitgeber zu Stellenangeboten und Bewerbungsbemühungen verlangen können. Darüber hinaus greifen wir die zunehmenden Fälle angezweifelter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf, über die zuletzt auch die Braunschweiger Zeitung berichtet hat.

Und schließlich berichtet unsere Fachanwältin für Arbeitsrecht Elke Fasterding aus der Praxis: Ein 13-minütiger Gütetermin beim Arbeitsgericht Offenbach bedeutete mehr als 650 Kilometer Fahrt – und liefert Anlass, einen wichtigen Unterschied noch einmal auf den Punkt zu bringen: Probezeit ist nicht gleich Wartezeit.