Trinkgelder in 5- und 7-stelliger Höhe
Das Finanzamt kam zu dem Schluss, dass die Trinkgelder in Höhe von 50.000€ sowie 1,3 Mio. € (!) deutlich den Rahmen dessen überstiegen, was üblicherweise als Trinkgeld gezahlt wird. Wie wahr …
Die Prokuristen meinten, das Geld sei im Zusammenhang mit Beteiligungsveräußerungen von einem Dritten freiwillig und ohne einen Rechtsanspruch zusätzlich zum gezahlten Arbeitslohn gewährt worden und unterfalle damit der juristischen Definition des Trinkgelds.
Die Richter erachteten die Beträge für Arbeitslohn. Zwar gäbe es nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2022 keine Obergrenze mehr für Trinkgelder, aber irgendwo sei dann doch eine Grenze. Üblicherweise würden Trinkgelder an niedrig entlohnte Berufe wie Kellner, Friseure, Taxifahrer gezahlt. Wobei es auch Friseure mit Immobilien inklusive Pool im Ausland gibt, wenn wir das so anmerken dürfen.
Aus dem Kölnischen Grundgesetz kam Artikel 1 zur Anwendung: „Et es wie et es.“