Arbeitsvertrag: BAG kippt pauschale Freistellungsklauseln

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16.04.2026

Musterarbeitsverträge im AGV-Mitgliederbereich aktualisiert

Das Bundesarbeitgericht in Erfurt (BAG) hat pauschale Freistellungsklauseln in Formulararbeitsverträgen gekippt. Nach der Entscheidung (BAG, Urt. v. 25.3.2025, 5 AZR 108/25) überwiegt regelmäßig das grundrechtlich geschützte Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers. Eine Klausel, die eine Freistellung „bei oder nach Ausspruch einer Kündigung – gleich von welcher Seite –“ generell erlaubt, ist daher unwirksam.

Freistellungen bleiben aber im Einzelfall zulässig, wenn der Arbeitgeber konkrete, überwiegende Interessen (z.B. Schutz von Betriebsgeheimnissen, Vermeidung von Störungen) darlegen kann. Es empfiehlt sich daher eine angepasste Vertragsgestaltung, die eine Interessenabwägung ausdrücklich vorsieht.

Wir haben daher unsere Vertragsklausel entsprechend überarbeitet und angepasst:

Musterdatenbank – AGV BS
(Nur für Mitglieder zugänglich!)