Schließt ein Arbeitnehmer seinen Kollegen vorsätzlich in die Toilette ein, sodass dieser sich nur durch das Eintreten der Toilettentür befreien kann, begeht er dadurch eine schwere Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ist dann gerechtfertigt. Der Kläger war bei der Beklagten seit über einem Jahr als Lagerist beschäftigt. Mit seinem…
Fristlose Kündigung: Arbeitskollege in Toilette eingesperrt