Bundesarbeitsminister, Hubertus Heil, hat sich im Dezember 2020 nochmal ins Zeug gelegt. Drei Tage vor Heiligabend, wurde der Referentenentwurf des Betriebsrätestärkengesetzes veröffentlicht. Der Name ist Programm: Das Gesetz soll die Rolle der Betriebsräte stärken.
Ziel des Gesetzes ist es u.a. die Gründung von Betriebsräten zu erleichtern und ihnen auch ein Mitbestimmungsrecht beim Thema Homeoffice einzuräumen. Konkret soll bei § 87 Nr. 14 BetrVG ein neues Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit eingeführt werden. Darunter fällt auch das Homeoffice.
Folgende Änderungen und Ergänzungen sieht der Entwurf vor.
- Neues Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit
- Neue Regelungsinhalte beim Thema Berufsbildung und Möglichkeit der Einschaltung der Einigungsstelle zur Vermittlung
- Festlegung, dass die Hinzuziehung eines Sachverständigen für Informations- und Kommunikationstechnik für den Betriebsrat als erforderlich gilt, soweit es um die Einbindung des Betriebsrats beim Einsatz von KI geht
- Beschreibung der Rechte des Betriebsrats bei der Planung von Arbeitsverfahren und -abläufen, wenn der Einsatz von KI im Betrieb vorgesehen ist.
- Regelung, dass die Rechte des Betriebsrats bei der Festlegung von Auswahlrichtlinien zur Personalauswahl auch dann Anwendung finden, wenn diese Richtlinien ausschließlich oder mit Unterstützung einer KI erstellt werden
- Festschreibung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit des Arbeitgebers bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betriebsrat
- Ausweitung des vereinfachten Wahlverfahrens
- Ausweitung des Sonderkündigungsschutzes für Initiatoren von Betriebsratswahlen
- Streichung der Altersgrenze für Auszubildende bei der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Möglichkeit, unter vom Betriebsrat selbst gesetzten Rahmenbedingungen und unter Wahrung des Vorrangs der Präsenzsitzung, Sitzungen mittels Video- und Telefonkonferenz durchzuführen.
- Klarstellung, dass Betriebsvereinbarungen unter Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur abgeschlossen werden können.
Wir werden Sie über die weitere Entwicklung unterrichten.