Das seit dem 01.01.2018 gültige Betriebsrentenstärkungsgesetz soll den Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge fördern. Ab dem 01.01.2019 ist die zweite Stufe in Kraft getreten. Der Arbeitgeber ist nunmehr verpflichtet, bei neu abgeschlossenen Entgeltumwandlungen in die betriebliche Altersvorsorge einen Arbeitgeberzuschuss zu zahlen: Soweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung seines Mitarbeiters Sozialversicherungsbeiträge spart, ist er nunmehr…
Betriebsrentenstärkungsgesetz – das ist neu