Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 15.07.2020 – 10 AZR 123/19 – ausgeurteilt, dass es an seiner bisherigen Rechtsprechung festhält, wonach ein Zuschlag i.H.v. 25 % auf das jeweilige Bruttostundenentgelt bzw. die Gewährung einer entsprechenden Zahl von bezahlten freien Tagen regelmäßig einen angemessenen Ausgleich für geleistete Nachtarbeit im Sinne des § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz…
Angemessenheit von Nachtarbeitszuschlägen