Bereits die Verkündung der Entscheidung durch das BAG am 16.02.2023 erzielte in der Öffentlichkeit ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. Nunmehr liegt das Urteil mit vollständiger Begründung vor. Amtliche Leitsätze: Eine Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts wird nach § 22 AGG vermutet, wenn eine Partei darlegt und beweist, dass ihr Arbeitgeber ihr ein niedrigeres Entgelt zahlt als…
Individuelle Gehaltsverhandlungen widerlegen nicht die Vermutung einer geschlechtsbezogenen Entgeltbenachteiligung BAG, Urteil vom 16.02.2023 – 8 AZR 450/21 –