§4 ArbZG schreibt vor, dass Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit 6-9 Stunden beträgt, mindestens 30 Minuten Pause machen müssen; Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit mehr als 9 Stunden beträgt, müssen mindestens 45 Minuten Pause machen. Eine Ruhepause im Sinne von § 4 ArbZG muss mindestens 15 Minuten betragen. Die Ruhepause darf nicht am Anfang bzw. am Ende der jeweiligen…
AGV-Rechtsnewsletter 03|2025: Den Akku aufladen – richtig Pause machen