Neues gibt es auch bei der Pflicht für Arbeitgeber, Corona Tests anzubieten. Während am 20.04.21 gerade die Zweite Änderungsverordnung zur Corona Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten ist, ist bereits die Dritte Änderungsverordnung am 22.04.2021 im BGBl. verkündet worden und gilt damit seit dem 23.04.2021. Dass die Dritte Änderung fast die Zweite Änderung überholt hat, liegt…
Testpflicht für Arbeitgeber im Detail + Mustervorlagen und Video