Befinden sich auf dem Arbeitszeitkonto des Arbeitnehmers bei seinem Ausscheiden noch Minusstunden, darf der Arbeitgeber Entgelt hierfür nur kürzen bzw. zurückfordern, wenn dies arbeitsvertraglich vereinbart ist, so das LAG Nürnberg mit Urteil vom 19.05.2021 – 4 Sa 423/20. Die Parteien stritten u.a. um 40,33 Minusstunden, die der Kläger auf seinem Arbeitszeitkonto angesammelt hatte. Zunächst…
Minusstunden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses