Ab Juli 2022 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Arbeitgeber verpflichtend sein. 77 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden jährlich erteilt. Diese werden an 97 Krankenkassen und ca. 3,49 Millionen Arbeitgeber übermittelt.
Mit Beginn des Jahres ist die Pilotphase gestartet. Derzeit verfügen nur 40% der Arztpraxen über das notwendige Update des Praxisverwaltungssystems und des E – Health – Konnektor und nur 13% der Arztpraxen können die Bescheinigungen digital übersenden…. Soweit der digitale Missstand, der mittlerweile auch ein digitaler Missstandard ist.
Es ergeben sich aber auch in der arbeitsrechtlichen Beratung zahlreiche Fragen.
Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände hat die häufigsten Fragen und Antworten ausgearbeitet, ein Prüfschema der Krankenkasse und Fallbeispiele grafisch dargestellt.