Thema des Monats: Was der Koalitionsvertrag im Arbeitsrecht vorsieht

Die AGV-Rechtstipps

14.12.2021

Die Ampel – Koalition hat kürzlich ihren 177 starken Koalitionsvertrag vorgestellt. Sieben Seiten sind davon dem Arbeitsrecht gewidmet. Hier ein Einblick:

 

1.     Der Mindestlohn soll von aktuell 9,60€ auf 12,00€ pro Stunde erhöht werden. Sofern dies bis zum Jahresende nicht umgesetzt wird, wird sich der Mindestlohn zum 01.01.2022 erstmal auf 9,82€ erhöhen.

 

2.     Das Arbeitszeitgesetz wird eher stiefmütterlich behandelt. Änderungen gab es seit 1994 nicht mehr. Flexiblere Arbeitszeitmodelle sollen 2022 in tariflichen Rahmen erprobt werden. Die Abweichung von den Höchstarbeitszeiten soll ebenfalls Tarifverträgen vorbehalten bleiben. Dort wo Tarifverträge Öffnungsklauseln beinhalten, können Arbeitgeber und Betriebsrat Vereinbarungen treffen. Die Umsetzung des EuGH Urteils vom 14.05.2019 zur Erfassung der Arbeitszeiten soll geprüft werden. Das klingt nicht nach großem Engagement. Flexible Arbeitszeitmodelle wie Vertrauensarbeitszeit sollen möglich bleiben.

 

3.     Regelungen zu Homeoffice und mobilem Arbeiten sollen grundlegend überarbeitet werden. Das Mobile – Arbeit – Gesetz konnte in der letzten Legislaturperiode verhindert werden. Aber die Sache ist nicht wirklich vom Tisch.

 

Der Wunsch nach Homeoffice soll mit einem Erörterungsanspruch für Arbeitnehmer gekoppelt werden. Arbeitgeber sollen nur widersprechen können, „wenn betriebliche Belange entgegenstehen“. Mobiles Arbeiten soll europaweit möglich sein.

 

4.     Die Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobs sollen erhöht werden. Für Minijobs soll sie von 450€ auf 520€ angehoben werden und für Midijobs von 1.300€ auf 1.600€ monatl.

 

5.     Für befristete Arbeitsverträge mit Sachgrund soll eine Höchstgrenze von 6 Jahren eingeführt werden. Da hält sich der Schmerz in Grenzen. Bei der Arbeit auf Abruf soll für mehr Sicherheit gesorgt werden. Was darunter konkret zu verstehen ist, bleibt unklar.

 

6.     Eine Bildungs(teil)zeit nach österreichischem Vorbild soll eingeführt werden. Beschäftigte sollen finanzielle Unterstützung für eine arbeitsmarktbezogene Weiterbildung im laufenden Arbeitsverhältnis erhalten, um z.B. einen Berufsabschluss nachholen zu können oder eine berufliche Neuorientierung vorzunehmen. Voraussetzung ist allerdings eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.

 

7.     Betriebsräte sollen selbst entscheiden können, ob sie analog oder digital arbeiten wollen. Online – Betriebsratswahlen sollen in einem Pilotprojekt erprobt werden.

 

Gewerkschaften sollen digitale Zugangsrechte zum Betrieb erhalten.

 

Die Behinderung von Betriebsräten bzw. Betriebsratsarbeit soll künftig von Amts wegen als Straftat verfolgbar sein.

 

8.     Die Tarifautonomie soll gestärkt werden. Eine „Tarifflucht“ durch Betriebsausgliederung bei Identität des bisherigen Eigentümers soll durch eine Fortgeltung der Tarifverträge verhindert werden.

 

Fazit: Der Koalitionsvertrag hat das arbeitsrechtliche Kapitel überschrieben mit „Respekt, Chancen und soziale Sicherheit in der modernen Arbeitswelt“. Er enthält allerdings wenig konkrete Vorhaben. New Work und Arbeitszeitflexibilisierung stagnieren ebenso wie die Mitbestimmungsrechte bei der Digitalisierung von Unternehmen. Zentrale Fragen bleiben unbeantwortet.