Neueinstellungen und Übernahme von Azubis während der Kurzarbeit – Was Arbeitgeber wissen müssen

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16.06.2020

Viele Betriebe befürchten, aufgrund beantragter Kurzarbeit, keine wichtigen Neueinstellungen oder die Übernahme von Azubis vornehmen zu können. Diese Sorge ist unbegründet. Die Agentur für Arbeit Helmstedt informiert über die Voraussetzungen.

 

Können neue Mitarbeiter während der Kurzarbeit eingestellt werden?

 

Es ist grundsätzlich möglich, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Fachkraft eingestellt werden muss, die für die Betriebsfortführung unentbehrlich ist. Das kurzarbeitende Unternehmen muss sich in diesem Fall vor der Einstellung bei der Agentur für Arbeit melden, um die geplanten Personalveränderungen abzustimmen.

 

Und wie ist das mit Azubis? Kann man während der Kurzarbeit Ausbildungsverträge abschließen? Und können Azubis auch bei Kurzarbeit im Anschluss übernommen werden?

 

Eins vorweg: Ausbildungsverträge können und sollen gern immer geschlossen werden! Dafür bedarf es keiner Meldung des kurzarbeitenden Betriebes oder die Zustimmung der Arbeitsagentur. Und: Auszubildende, auch aus anderen Betrieben, können immer zeitnah nach Abschluss ihrer Berufsausbildung und ohne gesonderte Begründung übernommen werden. Unternehmen geben bei der monatlichen Abrechnung von Kurzarbeit ergänzend eine kurze Erklärung ab, dass sich die Gesamtzahl der Beschäftigten erhöht hat, weil Auszubildende übernommen wurden. Sofern es erforderlich ist, können sie sofort ab dem ersten Tag in die Kurzarbeit miteinbezogen werden.

 

Ulf Steinmann, Leiter der Agentur für Arbeit Helmstedt erläutert: „Die Übernahme ehemaliger Auszubildender in ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis gehört zu den zwingenden Gründen für einen Personalaufbau trotz des Bezugs von Kurzarbeitergeld. Das Gleiche gilt natürlich auch für Studienabgängerinnen und –abgänger. Wir möchten die Unternehmen und Betriebe unserer Region ausdrücklich dazu ermutigen, Azubis zu übernehmen und auch neue Auszubildende zum Sommer einzustellen. Damit kommen Sie der wichtigen Aufgabe der beruflichen Ausbildung auch in Krisenzeiten nach und sichern sich ihre Fachkräfte von morgen.“

 

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