Unsere Rechstanwältin Elke Fasterding hat aus der Handlungshilfe der BDA zur Impfstoffbestellung das Wichtigste in Kürze zusammen gefasst.
#Impfstoffbestellung:
▪ Bestellung für Impfstart in der Woche ab dem 7. Juni 2021 (KW 23): bis spätestens Freitag, 21. Mai 2021, 12.00 Uhr
▪ Bestellberechtigung: Jeder bei einem Unternehmen angestellte Betriebsarzt (Werksarzt), jeder Betriebsarzt eines überbetrieblichen Dienstes und jeder freie Betriebsarzt, der für ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland Impfungen gegen #COVID-19 durchführen wird.
▪ Bestellung impfstoffspezifisch mit Impfzubehör auf blauem Privatrezept. Für Erstbestellung formlose Bestellung möglich.
#Anlieferung und Lagerung:
▪ Die Anlieferung erfolgt grundsätzlich am Montag – in der Regel nachmittags. Zum Impfbeginn erfolgt die erste Lieferung also am Montag, 7. Juni 2021.
▪ Die gelieferten Impfstoffe müssen bei 2 bis 8 °C in einem geeigneten Kühlschrank gelagert werden.
▪ Hinweise der Hersteller beachten.
#Vorbereitung und Verabreichung:
▪ Websites und Informationen der Hersteller beachten.
▪ Unterschiedliches Impfschema je Impfstoff beachten.
▪ Mindestabstand von 14 Tagen vor Beginn und nach jeder COVID-19-Impfung einhalten.
▪ Nachbeobachtungszeit von 15 Minuten nach Impfung beachten.