Zu einem digitalen Update rund um das Thema „Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ lädt die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber Braunschweig (EAA) am 28. Oktober von 11-12 Uhr ein.
Die Einstellung von schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern scheitert mitunter an einem weit verbreiteten Vorurteil: schwerbehinderte Beschäftigte sind unkündbar. Doch das stimmt schlichtweg nicht!
Natürlich möchte niemand, dass Arbeitsverhältnisse scheitern, doch wenn es nicht anders geht, so sind bei der Kündigung schwerbehinderter Beschäftigter einige Dinge zu beachten. Referent Martin Peßara, Rechtsanwalt beim Arbeitgeberverband Region Braunschweig e.V., gibt einen Überblick, wie das Verfahren in der Praxis abläuft und zeigt, wie Sie rechtssicher handeln.
Nähere Informationen und alles zur Anmeldung finden Sie hier.
Über die EAA:
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Niedersachsen beraten Unternehmen kostenfrei rund um die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Sie informieren über Fördermöglichkeiten, unterstützen bei Anträgen und vermitteln die richtigen Ansprechpartner.