Eine Arbeitnehmerin kann einen Aufhebungsvertrag, durch den das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird, nicht bereits deshalb widerrufen, weil dieser in ihrer Privatwohnung abgeschlossen wurde. Jedoch kann ein derartiger Aufhebungsvertrag unwirksam sein, falls er unter Missachtung des Gebotes eines fairen Verhaltens zustande gekommen ist. Die als Reinigungskraft beschäftigte Klägerin hatte während ihrer Erkrankung mit dem Arbeitgeber in…
Können Aufhebungsverträge, die außerhalb der Geschäftsräume des Arbeitgebers geschlossen worden sind, schon deshalb widerrufen werden?