Angebotspflicht von Schnelltests kippt womöglich doch

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13.03.2022

In unserem Sondermailing von Freitag galt laut Verordnungsentwurf noch eine Fortsetzung der Angebotspflicht von Schnelltests für Mitarbeitende. Nach dem Versand des Newsletters gab es eine Anpassung der Verordnung, nach der diese Pflicht für Unternehmen wohl doch in den meisten Fällen entfallen soll. Übrig bleibt demnach nur eine Pflicht zum Angebot eines Schnelltests pro Woche in Betrieben, deren betriebliche Gefährdungsbeurteilung dies erforderlich macht. Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich weiterhin um einen Entwurfsstand handelt. Ob die Angebotspflicht von Schnelltests damit wirklich vom Tisch ist, ist also nicht klar. Wenn für Ihre strategische Entscheidung zur Bestellung neuer Tests diese Regelung wichtig ist, aktualisieren wir hier auf unserer Internetseite stets den aktuellen Stand der Verordnung.