Stellungnahme des AGV zu den aktuellen Lockerungen

Neues aus den Verbänden

07.05.2020

Heute berichtet die Braunschweiger Zeitung über die von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungen. Das Land Niedersachsen hatte bereits am Vortag einen 5-Stufen-Plan hierzu veröffentlicht. AGV Hauptgeschäftsführer Florian Bernschneider begrüßt die getroffenen Beschlüsse, macht aber auch deutlich: „Vielen Betrieben hilft ein Licht am Ende des Tunnels nicht, wenn die Kraft fehlt, bis dorthin zu kommen.“ Deswegen fordert er weitere Maßnahmen von der Politik ein. Seine ganze Stellungnahme finden Sie hier.

 

Wir begrüßen sehr, dass mit einem Stufenplan von der Landesregierung in vielen Branchen nun endlich ein konkreterer Planungshorizont möglich wird. Auch das Kippen der 800 Quadratmeter-Regelung ist überfällig gewesen, weil sie mit einem echten Infektionsschutz nicht begründet werden konnte.
Berücksichtigt werden muss nun aber:

 

1) Nicht jede Öffnung löst auch die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Betriebe. Viele gastronomische Betriebe werden beispielsweise unter den zugelassenen Bedingungen kaum wirtschaftlich zu betreiben sein. Hier sind weitere Hilfen gefragt. Die Stadt sollte beispielsweise Außensitzflächen vergrößern und keine Gebühren mehr dafür verlangen, damit Abstände eingehalten und dennoch ausreichend viele Gäste bewirtet werden können, um einen wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten.

 

2) Bei aller Freude, dass nun in absehbarer Zeit wieder der Großteil an Betrieben seiner Arbeit nachgehen kann, dürfen wir nicht jene vergessen, die auch mit dem Stufenplan keine Aussicht auf Betrieb haben oder erst in der vierten oder fünften Stufe öffnen können. Fitnessstudios, der Reisewirtschaft, Kinos, privaten Theaterbetrieben, Clubs und Diskotheken hilft ein Licht am Ende des Tunnels nicht, wenn der Zug bis dorthin nicht fährt. Die Schmerzgrenze, die Betriebskosten über Kredite zu finanzieren, ist in vielen dieser Betriebe erreicht. Deswegen wird Politik sich trotz der Öffnungen weiter mit der Frage echter Zuschüsse beschäftigen müssen.

 

3) Es muss einen Weg für Sondergenehmigungen geben. Viele der Branchen sind so differenziert, dass man ihnen mit einer generellen Branchenbehandlung nicht gerecht wird. Und manche Unternehmen können nachweislich Maßnahmen ergreifen, mit denen ein gleiches oder gar höheres Infektionsschutzniveau wie in geöffneten Branchen erreicht werden kann. Ihnen darf der Betrieb nicht untersagt sein, weil sie eine „falsche“ Branchenzugehörigkeit haben, sondern die Gesundheits- und Gewerbeaufsichtsämter vor Ort müssen Ausnahmeregelungen zulassen können.

 

4) Dass nun regional unterschiedliche Regelungen entstehen, ist zumindest überall dort sinnvoll, wo man durch diesen Regelungen regionalen Infektionszahlen und Unterschieden gerecht wird. Denkbar wäre sicher auch, in Corona-freien Regionen den Zutritt zu bestimmten Einrichtungen an den Wohnort zu binden, um einen regionalen Übertritt der Infektion zu erschweren. Solche Konzepte müssen nun schleunigst weiterentwickelt werden, um bestimmten Branchen schnellere Öffnungen zu ermöglichen. So könnten beispielsweise Konzertveranstaltungen früher möglich sein, wenn der Zutritt nur für Besucher aus der eigenen Region oder Corona-freien Regionen möglich ist.

 

5) Homeoffice und Kinderbetreuung sind zwei Jobs auf einmal. Hier kommt es nun dringend darauf an, dass der schnelle schrittweise Ausbau der Betreuung die Eltern entlastet. Nach Wochen dieser Doppelbelastung dürfen die Sommerferien nicht zur erneuten Zerreißprobe zwischen Beruf und Familie werden. Deswegen sind Kommunen unserer Region und das Land nun gefragt, Ferienbetreuungsangebote zu organisieren, die dem Infektionsschutz gerecht werden.