Praxistipp: Offboarding von Mitarbeitern aus Sicht der IT

Arbeitsrecht

28.04.2020

Im Personalmanagement bezeichnet „Offboarding“ das Ausscheiden von Mitarbeitern. Dieser Prozess ist naturgemäß bei weitem nicht so angenehm wie die Rekrutierung und das Begrüßen des „Neuen“ (Onboarding). Als erstes sollte eine Bestandsaufnahme der ausgehändigten Endgeräte, Zutrittsrechte und Zugriffsrechte vorgenommen werden. Gibt es noch keinen standardisierten Offboarding Prozess, sollte eine Liste erstellt werden.

 

Wichtig sind:

 

Entzug der Zugriffsrechte auf Hardware, Software und Laufwerke Rückgabe des überlassenen Smartphones Rückgabe der Hardware (Laptop, Tablet, USB – Sticks, externe Festplatten etc.) Entzug von Zugangsrechten (Rückgabe der Schlüssel oder Tokens) Rückgabe des Dienstwagens Foto des Mitarbeiters von der Homepage, im firmeneigenen Intranet und auf Social Media entfernen Beim eMail – Postfach sollte der Abwesenheitsassistent mit einer Weiterleitung aktiviert werden. Dabei kann der Abwesenheitsassistent bereits einen Hinweis auf den Austritt des Mitarbeiters und den neuen Ansprechpartner enthalten.

 

Wichtig: Der Mitarbeiter muss das Recht haben, seine privaten Mails zu löschen. Am besten im Beisein des Datenschutzbeauftragten. Beim Löschen seitens des Arbeitgebers sind die Aufbewahrungsfristen zu beachten.