Im heutigen Wirtschaftsteil der Braunschweiger Zeitung (05.10.2023) geht es im Artikel „So wollen Experten für rechtssichere Betriebsratsgehälter sorgen“ um das Betriebsverfassungsgesetz, das überarbeitet und klarer werden soll. Arbeitgeber, Gewerkschafter und Juristen in unserer Region fordern mehr Tempo und noch präzisere Vorgaben.
Unser Hauptgeschäftsführer Lars Alt positioniert sich im Artikel folgendermaßen: „Die Unternehmen befinden sich aktuell in einer Zwickmühle: Sind sie bei der Vergütung ihrer Betriebsräte zu großzügig, machen sie sich womöglich strafbar. Zahlen sie zu wenig, landen sie vor dem Arbeitsgericht.“ Daher sei es „zwingend erforderlich“, mehr Rechtssicherheit bei der Betriebsratsvergütung zu schaffen.
Alt: „Das Thema muss aus den Gerichtssälen in den Plenarsaal wandern. Dafür hat die von Hubertus Heil eingesetzte Experten-Kommission respektable Vorschläge unterbreitet.“ Der Arbeitgeberverband erwarte von der Ampel-Koalition in Berlin eine Gesetzesnovelle, die maßlose Vergütungen der Vergangenheit ausschließt und Betriebsräten gleichzeitig nicht alle Entwicklungschancen verbaut.
Alt fordert: „Die Vergütung von Betriebsräten muss sich beispielsweise stärker an Arbeitnehmern mit vergleichbaren Qualifikationsniveaus orientieren. Für die Mitbestimmung und die Interessenvertretung der Arbeitnehmer sind unabhängige und versierte Betriebsräte von zentraler Bedeutung.“ Dies wird aus Sicht des Arbeitgeberverbands am ehesten über das gesetzlich verankerte Ehrenamtsprinzip verwirklicht, wonach Betriebsräte auf Grund ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden dürfen.
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