Expertentipp: Novellierte Gewerbeabfallverordnung setzt neue Anforderungen

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10.12.2017

Die novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) regelt seit ihrem Inkrafttreten im August 2017 den Umgang, die Sortierung und das Recycling von gemischten Siedlungs- sowie Bau- und Abbruchabfällen. Die damit verbundenen Pflichten betreffen den Abfallerzeuger (Gewerbetreibende, Industriebetriebe) als auch die Entsorgungsbranche vom Einsammeln bis zum Verwerten und Beseitigen in einer Behandlungsanlage. Ziel ist, bestehende Verwertungspotenziale weitgehend auszuschöpfen. Durch eine frühzeitige Trennung sollen möglichst sortenreine, wertstoffhaltige Stoffe für den Recyclingprozess gewonnen werden.

 

Betroffene Stoffe sind unter anderem: Bei gewerblichen Siedlungsabfällen: Papier, Pappe, Kartonagen mit Ausnahme von Hygienepapier, Glas, Kunststoffe, Metalle.

 

Bei Bau- und Abbruchabfällen: Glas, Kunststoffe, Metalle einschließlich Legierungen, Holz, Dämmmaterialien, Bitumengemische.

Neue Gewerbeabfallverordnung mit neuen Anforderungen

Die Pflichten haben sich seitdem erweitert und werden unterschiedlich interpretiert. Am 1. Januar 2019 treten die neuen Regelungen des § 4 Abs. 2, § 6 Absatz 1 und Abs. 3 bis 6 der neuen GewAbfV in Kraft. Für die Jahre 2017 und 2018 sieht die Verordnung Übergangsregelungen vor

Einiges ist neu

Weiterhin wird primär eine Getrennthaltung diverser Abfallfraktionen vorgeschrieben, soweit dies nicht bereits in speziellen Vorschriften festgeschrieben ist. Neu ist eine Erweiterung bei den Abfällen, die getrennt zu halten sind, sowie die Pflicht zur Einholung einer Bestätigung beim Vorbehandlungsanlagenbetreiber beziehungsweise Aufbereitungsanlagenbetreiber, wenn von Getrennthaltungspflicht abgewichen wird.

Weiterhin haben sich die Dokumentationspflichten geändert. Die Dokumentation ist durch Lagepläne, Lichtbilder, Praxisbelege, wie Liefer- oder Wiegescheine oder ähnliche Dokumente vorzunehmen. Es es gibt außerdem Neuerungen bei den Ausnahmeregelungen von den Getrennthaltungspflichten. Erwartet wird zudem eine Verknappung und Verteuerung der Behandlungskosten gemischter Fraktionen.

 

Agimus bietet vor diesem Hintergrund eine Informationsveranstaltung für Entsorger und Erzeuger an. Am 11. Januar 2018, 15:30 bis 17:30 Uhr, Öffentliche Versicherung Braunschweig. Weitere Informationen.

 

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