Kaum haben wir uns alle an das Zeitalter der Digitalisierung gewöhnt, kommt auch direkt das nächste Thema um die Ecke: Nachhaltigkeit. Doch auch hier gilt, wie Christian Bredlow (Digital Mindset) immer so schön sagt: „Das geht nicht mehr weg.“ Das untermauert der Beschluss des EU-Rats und des EUParlaments am 21. Juni dieses Jahres über die Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz:CSRD).
Aber was bedeutet das für Unternehmen und natürlich auch für dessen Beschäftigte?
Ab dem Jahr 2024 tritt die neue Regelung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Kraft und beinhaltet folgende Neuerungen (vgl. Neue Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen: vorläufige politische Einigung zwischen Rat und Europäischem Parlament -Consilium (europa.eu)):
– Deutlich mehr Unternehmen werden stufenweise berichtspflichtig (große Unternehmen und börsennotierte KMU)
– Die Berichterstattung muss nach EU-Standard erfolgen (erster Entwurf für den neuen Standard soll im Oktober 2022 vorliegen)
– Es findet eine Überprüfung des Berichts statt (in Anlehnung an die finanzwirtschaftliche Prüfung)
Die Nachhaltigkeitstransformation zieht sich durch alle Bereiche des Unternehmens. Dabei liefert die Berichtspflicht mit dem oben genannten Standard einen unterstützenden Rahmen, durch welchen ökologische, ökonomische und soziale Aspekte identifiziert, gemessen und Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung benannt werden müssen. Hierfür bedarf es jedoch strategischer, struktureller und technischer Veränderungen.
Das bedeutet aber nicht nur Aufwand. Die entstehende Transparenz bietet eine gute Ausgangsposition für viele strukturelle und prozessuale Optimierungen, die nicht selten auch Einsparungen mit sich bringen. Auch kann damit maßgeblich die Außenkommunikation unterstützt und somit die Bindung und Akquirierung von Kunden und Mitarbeitenden gestärkt werden. Denn auch wenn sie noch von der Berichtspflicht befreit sind, haben sie möglicherweise Kunden, die auf Grund der CSRD oder auch des Lieferkettensorgfaltsgesetzes auf entsprechende Informationen oder Nachweise von Ihnen angewiesen sind. Und auch potenzielle Mitarbeitende achten nicht nur privat immer häufiger auf Nachhaltigkeit, sondern – wie Umfragen von StepStone und Universum im Jahr 2021 zeigen – auch bei der Jobsuche: „76 Prozent der Beschäftigten in Deutschland finden es wichtig, dass das Thema Nachhaltigkeit einen hohen Stellenwert bei ihrem/ihrer Arbeitgeber:in hat“. Spannend ist, dass dies generationenübergreifend gilt.
Wie kann HR die Nachhaltigkeitstransformation unterstützen?
HR sollte als wichtiger Sparringspartner die Nachhaltigkeitstransformation begleiten und der Geschäftsführung aber vor allem auch den eingebundenen Mitarbeitenden unterstützend zur Seite stehen. Neben der Kommunikation geht es hierbei vor allem auch um den Aufbau von Know-How und ein begleitendes Wissens- & Ideenmanagement. Schließlich sind es die Mitarbeitenden, die tagtäglich zur Wertschöpfung beitragen und somit meist auch einen guten Überblick über verbesserungswürdige Aspekte in ihrem Tätigkeitsbereich haben. So tragen sie nicht nur unmittelbar zum Aufbau der Nachhaltigkeitsberichterstattung bei, sondern beschleunigen auch den gesamten Transformationsprozess maßgeblich. Hilfreich ist auch der unternehmensübergreifende Austausch. Dabei müssen es nicht immer die Geschäftsführung oder explizit benannte Nachhaltigkeitsmanager:innen sein, sondern gern auch Fachkräfte der einzelnen Bereiche. Hierfür bieten sich bspw. die Angebote der Initiative next.loop (www.next-loop.org) an.
Autor:innen: Jannes Trautmann, Anna-Careen Urban (pionira GmbH)-