Krieg in Europa und die Folgen für Unternehmen bei Gas und Strom

Nachrichten aus der Region

09.03.2022

In dieser Woche stellte im Rahmen einer digitalen Veranstaltungen die Großkanzleien Luther und Grant Thornton Handlungsempfehlungen für die Unternehmen vor. Rechtsanwältin Elke Fasterding hat sich die Mühe gemacht, die Details übersichtlich auf den Punkt zu bringen. Sie finden Ihre Ausführungen – hier.

 

Energie

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 24.02.2022 im Rahmen eines Vorsorgeplans ausgeführt: „Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine und der möglichen Auswirkungen des Kriegs auf die Europäische Union stärkt die Bundesregierung im Energiebereich die Krisenvorsorge – kurz- und mittelfristig. Ziel ist es, die hohe Abhängigkeit von russischen Importen bei fossilen Energieträgern zu überwinden. Es gilt, die deutsche Energieversorgung auf robustere Säulen zu stellen. Wichtigster Schlüssel für Energie-Souveränität ist die Energiewende; der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist eine Frage der nationalen und europäischen Sicherheit. Die Bundesregierung treibt ihn mit hoher Entschlossenheit voran. Kohleausstieg und Gasausstieg gehen damit einher…“

 

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor liegt mit Bearbeitungsstand 28.02.2022 vor. Die Stromversorgung soll bereits im Jahr 2035 nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen. Dafür soll das neue Gesetz die Rahmenbedingungen schaffen.

 

Der Entwurf der Mitteilung der Europäischen Kommission zu Energiepreisen, der nächsten Monat veröffentlicht werden soll, besagt, dass die Gas- und Strompreise bis mindestens 2023 hoch und volatil bleiben.

 

Die Großhandelspreise für Gas sind durch die aktuelle Entwicklung rund 400 % höher als vor einem Jahr, und die Großhandelspreise für Strom sind dem gleichen Muster gefolgt und um 260 % ​​gestiegen. Dies hat die Einzelhandelspreise für Gas und Strom in die Höhe getrieben, die gegenüber dem Vorjahr um 51 % bzw. 30 % gestiegen sind, heißt es in dem Dokument.

Es besteht daher akuter Handlungsbedarf für die Unternehmen.

 

To-dos der Unternehmen

Die Unternehmen sollten sich eine To-do-Liste erstellen und festlegen, was sofort, kurzfristig, mittelfristig und langfristig zu veranlassen ist.

 

Die sofortigen Maßnahmen

 

kann man in 4 Punkten zusammenfassen:

 

  • Es sollte in jedem Fall eine interdisziplinäre Taskforce „Energiesicherheit“ gebildet werden. Die Geschäftsführung sollte dabei zwingend mit an Bord sein.
  • Ein Beschaffungsportfolio ist aufzusetzen.
  • Vorhandene Beschaffungsportfolios sind anzupassen.
  • Ein Antrag auf Einstufung als systemrelevantes Unternehmen u.a. bei der BNetzA zur Aufrechterhaltung der Gasversorgung sollte gestellt werden. Hierfür hat u.a. die Großkanzlei Luther eine Vorlage (luther-lawfirm.de).

 

Kurzfristig

sollte das Energieversorgungskonzept auf Treibhausneutralität überprüft werden. Die Investitionsplanung sollte sodann auf Treibhausneutralität ausgerichtet werden. Unternehmen sollten prüfen, ob Fördermittel in Betracht kommen, um die Kosten zu senken. Ferner sollte eine Evaluierung des Beschaffungsportfolios erfolgen.

 

Mittelfristig

ist zu prüfen, ob eine Diversifizierung der Energieversorgung (z.B. Solar) in Betracht kommt und / oder Unternehmensteile, die nicht wirtschaftlich dekarbonisiert werden können, evtl. zu veräußern sind. Eine Überlegung kann auch sein, bereits dekarbonisierte Wettbewerber aufzukaufen.

 

Langfristig

sind schlussendlich das Ziel der Dekarbonisierung, die Evaluierung des Beschaffungsportfolios (z.B. Wasserstoff) sowie das Fördermittelscreening anzugehen.