Berufliche Weiterbildung ist sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen ein Wettbewerbsvorteil. Die Teilnahme von Beschäftigten an (regelmäßiger) beruflicher Weiterbildung sichert ihre langfristige Beschäftigungsfähigkeit. Zudem werden durch kontinuierliche Teilnahmen an Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen die Fähigkeiten und Kompetenzen der Beschäftigten gesteigert und die wachsenden Anforderungen an den einzelnen Arbeitsplatz bewältigt. Konkret gilt es, alle Erwerbstätigen dabei zu unterstützen, ihre Qualifikationen und Kompetenzen im Wandel der Arbeitswelt zu erhalten und anzupassen und somit zu erreichen, dass auf dem Arbeitsmarkt der digitalen Zukunft die Fachkräfte sind, die wir für einen starken Wirtschaftsstandort Deutschland brauchen – im Sinne der Beschäftigten und im Sinne der Betriebe und Unternehmen. Vor diesem Hintergrund ist die Qualifizierung von Beschäftigten ein wichtiger Baustein, um den Fachkräftebedarf in Niedersachsen nachhaltig zu sichern.
Ab sofort können wieder in ganz Niedersachsen individuelle Weiterbildungsmaßnahmen nach Nummer 2.1 der Richtlinie „Weiterbildung in Niedersachsen“ (WiN) beantragt werden. Geförderte Weiterbildungsmaßnahmen dürfen bis zum 30. Juni 2022 laufen.
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