Brexit - und was nun? Fachvortrag fand viele Zuhörer

Neues aus den Verbänden

18.04.2017

Das Vereinigte Königreich macht ernst und verlässt die Europäische Union. Etwas mehr als 51 Prozent der Bevölkerung sprachen sich für den Austritt aus. Welche Folgen hat der „Brexit“ nun künftig für Steuer und Handel? Referent Sören Damerau, PKF Fasselt Schlage, Fachberater für Internationales Steuerrecht, berichtete in seinem Vortrag im Haus der Wirtschaft, über denkbare Exit- Szenarien, Entwicklungen und Auswirkungen.

Florian Bernschneider, Hauptgeschäftsführer, Arbeitgeberverband Region Braunschweig, appellierte zuvor bei seiner Begrüßung an die Gäste, falschen Nationalegoismen entgegenzutreten und Postion für Freihandel und Globalisierung zu beziehen. In Bezug auf den Brexit könne er sich vorstellen, dass noch nicht das letzte Wort gesprochen sei. „Vielleicht platziere ich eine Wette, dass dies nicht die letzte Abstimmung über den Brexit war und ich rede nicht von Schottland.“

Florian Bernschneider und Sören Damerau, Foto: Braumann

 

Dann war Damerau an der Reihe und stellt klar, dass davon auszugehen sei, dass es zu einem Rückgang der Im- und Exporte von beziehungsweise nach UK kommen werde, sollte Großbritannien endgültig aus der EU ausscheiden.  Leidtragend wäre in diesem Fall auch eine Exportnation wie Deutschland.  Zudem falle durch den Rückzug ein großer Nettozahler weg. Deutschland müsse mit Mehrbelastungen von 4,5 Milliarden Euro rechnen, um den Wegfall mit auszugleichen. Das Unionsrecht werde künftig zudem nicht mehr auf Sachverhalte in Großbritannien und solche mit UK-Beteiligung in der EU anwendbar sein. Die Europäischen Grundrechte, Verordnungen, Richtlinien und Rechtsprechungen des EuGH würden nicht mehr gelten.

Sören Damerau, Foto: Braumann

 

Auch die EU-Arbeitszeitrichtlinie falle auf der Insel künftig weg. Großbritannien sei zudem nach seinem Austritt aus umsatzsteuerlicher Sicht ein Drittstaat. Eine Verschärfung des Steuerwettbewerbs sei somit durchaus möglich, berichtete Damerau. Auch die Vorstellung, dass Großbritannien seine Steuern senken werde, um Unternehmen in das Land zu ziehen, sei zu bedenken. Durch den Brexit werde die EU außerdem einen großen Gegner für die Einführung von einheitlichen Finanztransaktionssteuern verlieren. Möglich das der Weg nun begangen werde und die Steuer komme, so der Experte. Auch für Unternehmen kann der Ausstieg weitreichende Folgen haben. In der Vergangenheit war es so, dass eine in UK gegründete Limited mit Sitz in Deutschland hier als Kapitalgesellschaft anerkannt wurde. Ohne Niederlassungsfreiheit gelte diese Gründungstheorie nicht mehr, so Damerau. Es greife stattdessen die Sitztheorie. Deshalb empfehle sich ein Wechsel der Rechtsform in GmbH, SE, AG oder GmbH & Co. KG und zwar noch vor dem Brexit.

 

 

Künftig könne man nicht ausschließen, dass Finanzinstitute ihren Sitz nach Frankfurt verlagern und qualifizierte Zuwanderer aus Osteuropa Deutschland, aufgrund der EU-Zugehörigkeit, Großbritannien vorziehen würden. So könne der Brexit auch positive Folgen für Deutschland haben. Man müsse zudem im Auge behalten, wie es mit Schottland und Nordirland weitergehe, die beide lieber in der EU bleiben würden. Am wahrscheinlichsten sei für die Zukunft wohl ein Freihandelsabkommen mit der EU, in dem dann die Rahmenbedingungen geregelt werden. Sicher sei dies aber in keinem Fall. Auch eine persönliche Einschätzung hatte der Referent im Gepäck: „Ich denke es ist das gute Recht eines jeden Landes auch einen anderen Weg zu gehen. Scheinbar ist man auf der Insel der Meinung, dass es mehr Vorteile bringt, wenn man nicht mehr zur EU gehört. Nicht zuletzt sollte sich deshalb auch die EU fragen, was möglicherweise versäumt wurde und der Austritt nicht verhindert werden konnte.

 

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