Die Braunschweiger Zeitung berichtet heute ausführlich über die Kritik der Wirtschaft an den neuen Regeln zu 3G, Homeofficepflicht und Booster-Privilegien. AGV-Hauptgeschäftsführer Florian Bernschneider hält dazu fest:
So verständlich der politische Wunsch ist, gerade Ungeimpfte zu häufigen Tests zu verpflichten, so ärgerlich ist, dass die Betriebe mit der 3G-Regel die organisatorische Last dafür tragen. Noch mehr kann man sich allerdings an der Kurzfristigkeit der Maßnahmen stören: Während öffentliche Stellen gern Wochen oder gar Monate zur Bearbeitung von Corona-Hilfen brauchen, bleibt den Betrieben nicht mal eine Woche zwischen dem Verbot einer Abfrage des Impfstatus und der Auflage, eine 3G-Zugangskontrolle einzurichten.
Genauso gut wäre denkbar gewesen, dass die Testergebnisse an Krankenkassen oder Gesundheitsämter übermittelt werden müssen. Diese könnten dann nämlich nicht nur für Arbeitnehmer im Präsenzbetrieb eine regelmäßige Testung kontrollieren. Ein organisatorisches und digitales Unvermögen des Staates für so eine Lösung darf jedenfalls keine Last für Betriebe werden.
Keine Unbekannte ist die wiedereingeführte Homeoffice-Pflicht. Warum man mit 2G und Test aber so ziemlich alles darf, außer im Büro zu arbeiten, bleibt hingegen unklar. Übrigens: Auch wer geboostert ist, ist zum Homeoffice verpflichtet. Dafür darf man mit Booster wieder ohne Test auf den Weihnachtsmarkt. Die neuen Booster-Privilegien entspannen vielleicht die Testkapazitäten, doch virologisch lässt sich nicht erklären, warum der Booster wirksamer ist als eine kürzlich abgeschlossene Zweit-Impfung. Und wer unter 30 Jahren alt ist, hat doppelt Pech: Termine zum Booster mit BioNTech gibt es nämlich kaum und damit eben auch beim besten Impfwillen keine Privilegien.
Bei all dem überrascht nicht, dass manche Betriebe sich schon eher wieder einen echten Lockdown wünschen. Mit 2G+ und FFP2-Maske geht nun mal keiner tanzen. Doch ohne offiziellen Lockdown gibt es auch keine Hilfen. Auch hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf, der sich nicht an Umsatzhöhen aus 2020 orientieren sollte.