Neuerung am 01. Juli 2025 in Kraft getreten:
Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) gilt seit dem 01. Juli 2023. Danach beeinflussen Kinder den Beitragssatz in der Pflegeversicherung. Das Ziel ist die automatisierte, rechtssichere Übermittlung von Elterneigenschaft und Kinderanzahl an Arbeitgeber / Zahlstellen. Seit dem 1. Juli 2023 werden Eltern mit mehreren Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in der Pflegeversicherung entlastet. Bis zum 30. Juni 2025 galt ein vereinfachtes Verfahren: Eine formlose Mitteilung der Kinder durch Mitarbeitende war ausreichend.
Seit dem 01. Juli 2025 besteht die Pflicht zur Anmeldung neuer Mitarbeiter und den Initialabruf für Bestandsfälle durchzuführen.
Technik: Über Entgeltabrechnungsprogramme oder SV-Meldeportal
Sonderfälle: Für nicht digital erfasste Kinder – Stief-, Adoptivkinder, im Ausland gemeldet- weiterhin Nachweise per Papier und manuell verarbeiten
Hilfreiche Dokumente wie Musterbriefe, Merkblätter, FAQ des Bundesministeriums für Gesundheit sowie des Bundeszentralamts für Steuern finden Sie auf den Seiten der BDA unter folgendem Link:
https://arbeitgeber.de/themen/sozialpolitik-und-soziale-sicherung/pflegeversicherung/
Den Fragenkatalog aus der Praxis – ausgearbeitet von der BDA – finden Sie hier.