Der vom Deutschen Bundestag beschlossene Wirtschaftsstabilisierungsfond hat ein Volumen von 600 Milliarden Euro und soll großen KMUs und Konzernen helfen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu überstehen. Dazu sollen neben Garantien zur Kreditaufnahme auch direkte oder stille Beteiligungen möglich sein, um die Eigenkapitalbasis der Unternehmen zu stützen. Der Fond richtet sich an Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: a) Bilanzsumme > 43 Millionen EUR b) Umsatzerlöse > 50 Millionen EUR c) mehr als 249 Mitarbeiter. Hier erfahren Sie mehr.
Unternehmen, die den Fond nutzen wollen, dürfen anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen. Durch die Stabilisierungsmaßnahmen muss eine klare eigenständige Fortführungsperspektive nach Überwindung der Pandemie bestehen. Außerdem dürfen die beanspruchenden Unternehmen zum 31. Dezember 2019 nicht die EU-Definition von „Unternehmen in Schwierigkeiten“ erfüllt haben.
Aktuell wird der Wirtschaftsstabilisierungsfond europarechtlich justiert und beihilferechtliche Fragen geklärt. Aus informierten Kreisen heißt es, dass diese rechtlichen Fragen in den kommenden Tagen geklärt werden. Entsprechend dringlich ist eine Aktivierung des WSF auch, um ein Kriseninstrumentarium für Großunternehmen wie die Lufthansa zur Verfügung zu stellen.
Aktuell wird politisch auch über die möglichen Formen und Einflussnahmen des Bundes im Falle einer Beteiligung an Unternehmen diskutiert. Neben der Diskussion um Dividenden und Bonizahlungen gibt es auch Stimmen, die Einfluss des Staates auf zum Beispiel Fragen der Nachhaltigkeitsstrategie der unterstützten Unternehmen einfordern.
Florian Bernschneider, Hauptgeschäftsführer des AGV Region Braunschweig vertritt hierzu eine klare Position: „Wir begrüßen sehr, dass mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfond auch für größere Unternehmen des Mittelstands eine Unterstützung möglich wird, die bisher fehlte. Der Fond muss aber das bleiben, wofür er gedacht war: Eine Unterstützung für Unternehmen, die ohne eigenes Verschulden in die Krise kamen. Eine politische Einflussnahme auf die Unternehmensstrategie schreckt Unternehmen ab, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen. Stattdessen sollten Exit-Szenarien staatlicher Beteiligungen mit den betroffenen Unternehmen von Beginn an geklärt werden, um deutlich zu machen, dass diese staatlichen Beteiligungen eine einmalige Ausnahme bleiben.“
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/WSF/wirtschaftsstabilisierungsfonds.html