Der im Januar dieses Jahres vom Bundesarbeitsministerium vorgelegte Re- ferentenentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts ist auf Eis gelegt. Er wird in dieser Legislaturperiode nicht weiterverfolgt.
Es waren wesentliche Verschärfungen des Teilzeitrechts vorgesehen, die über die im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen hinausgingen. Besonders die vorgesehene Beweislastumkehr hätte einen nachhaltigen Systembruch in den Arbeitsbeziehungen bewirkt, so der BDA in eine Mitteilung. Der angedachte Anspruch auf befristete Teilzeit hätte die Betriebe zudem vor erhebliche Probleme gestellt, einen vorübergehend teilweise frei werdenden Arbeitsplatz neu zu besetzen. Man brauche zwar eine Anpassung an die Arbeitswelt der Zukunft, dies dürfe aber nicht zu Lasten der übrigen Belegschaft und der Kundeninteressen gehen, hieß es vom BDA abschließen.
Foto: Fotolia