Die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie ist erschienen. Aufgrund der Verordnung gilt unter anderem die im Vereinsrecht geschaffene Möglichkeit der Durchführung virtueller Mitgliederversammlungen ohne satzungsmäßige Grundlage bis zum 31. Dezember 2021 unverändert fort. Mehr dazu.