Vertragsmuster: Das Einfühlungsverhältnis

Die AGV-Rechtstipps

16.05.2018

Häufig besteht auf Seiten beider Vertragsparteien das Bedürfnis, sich im Anschluss an das Vorstellungsgespräch näher kennenzulernen und einen unverstellten Blick auf den Arbeitsplatz und den Bewerber zu erlangen. Der potentielle Lkw – Fahrer möchte wissen, ob der Transport von Tieren wirklich etwas für ihn ist und auch die Spedition möchte einen Fahrer, der sich im Tagesgeschäft wiederfindet. Vielfach wird dies als „Probearbeiten“ bezeichnet.

 

Aber für Juristen ist das der falsche Begriff. Denn das „Probearbeiten“ soll wechselseitig gerade keine Pflichten begründen, insbesondere kein Arbeitsverhältnis. Und da es auch ein „Arbeitsverhältnis auf Probe“ gibt, heißt es, Vorsicht walten zu lassen. In der Rechtsprechung und Literatur setzt sich für diese Fallkonstellation zunehmend der etwas befremdliche Begriff des „Einfühlungsverhältnisses“ durch.

 

Das Einfühlungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis, sondern ein Rechtsverhältnis eigener Art. Die Besonderheit besteht darin, dass wechselseitig keine Leistungspflichten begründet werden, insbesondere darf der Unternehmer kein Weisungsrecht ausüben und der Interessent hat auch keine Arbeitspflicht. Hinzukommt, dass auch kein Anspruch auf Vergütung besteht. Dies sollte im Vertrag deutlich gemacht werden. Der Vertrag muss naturgemäß befristet werden. Da es nur um ein wechselseitiges Kennenlernen geht, kann ein solches Vertragsverhältnis nur wenige Tage andauern, maximal – abhängig von der Tätigkeit – eine Woche.

 

Einfühlungsverhältnis – Muster 

 

Zwischen … (Name und Anschrift des Unternehmens) und… (Name und Anschrift des Interessenten) wird nachfolgendes Einfühlungsverhältnis vereinbart:

Dem Interessenten wird durch das Einfühlungsverhältnis vom … bis zum … die Möglichkeit gegeben, die Tätigkeit als …kennen zu lernen. Mit Ablauf des Zeitraums endet das Einfühlungsverhältnis automatisch. Eine Verpflichtung zur Arbeitsleistung besteht nicht. Es geht ausschließlich darum, herauszufinden, ob eine Beschäftigung für den Interessenten und das Unternehmen in Betracht kommt. Ein Arbeitsverhältnis oder ein Anspruch auf Begründung eines Arbeitsverhältnisses entsteht durch das Einfühlungsverhältnis nicht. Nur der guten Ordnung halber wird darauf hingewiesen, dass für die Zeit des Vertragsverhältnisses keinerlei Vergütung gezahlt wird.Betrieblicher Ansprechpartner ist: Frau / Herr …. . Bei dieser / diesem hat sich der Interessent beim Betreten des Unternehmens zu melden.

 

 

Ort / Datum / Unterschrift                                       Ort / Datum / Unterschrift