Verdienstausfall für Ungeimpfte

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22.09.2021

Es wird ungemütlich für die meisten Ungeimpften: Schnelltests sind in Kürze nicht mehr kostenlos und nun haben die Gesundheitsminister von Bund und Ländern beschlossen, dass vom 1. November an für Menschen ohne Corona-Schutz die Lohnfortzahlung bei behördlicher Quarantäne ausfällt.

Nachdem eine zunehmende Anzahl von Ländern die Gewährung von Entschädigungen vom Impfstatus abhängig machte, gibt es nun eine einheitliche Regelung. Nach § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG ist nun eine Entschädigung künftig ausgeschlossen, wenn ein Tätigkeitsverbot oder eine Quarantäneanordnung durch Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung hätte vermieden werden können. Ausnahmen gibt es für Menschen, die eine Schutzimpfung etwa aus medizinischen Gründen nicht in Anspruch nehmen können.

Zum Beschluss:

GMK-Beschluss §56 IfSG