Umsetzung der Vereinbarkeitsrichtlinie

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30.01.2023

Das Gesetz zur Umsetzung der sog. Vereinbarkeitsrichtlinie ist am 23.12.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es trat einen Tag nach der Verkündung in Kraft.

Damit ergeben sich Änderungen in BEEG, PflegeZG, FPflZG sowie AGG, die vor allem kleine Unternehmen betreffen werden, deren Auswirkungen jedoch nicht gravierend ausfallen dürften.

– Die Ablehnung eines Antrags auf Teilzeit in Elternzeit muss künftig generell, also auch in Kleinbetrieben mit bis zu 15 Beschäftigten und in den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses, innerhalb von vier Wochen nach Zugang erklärt und begründet werden. Eine Fiktion der Zustimmung für den Fall der nicht form- und fristgerechten Ablehnung tritt jedoch weiterhin nur bei Vorliegen der besonderen Voraussetzungen nach Abs. 7 ein, also nicht bei Anträgen an Kleinunternehmen etc.

– Auch bei kleinen Arbeitgebern mit bis zu 15 Beschäftigten besteht nach § 3 (6a) PflegeZG n.F. künftig die Möglichkeit, eine vollständige oder teilweise Freistellung in Form der Pflegezeit zu beantragen. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, auf solche Anträge innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Antrags zu antworten und eine Ablehnung des Antrags innerhalb dieser Frist zu begründen. Eine Fiktion der Zustimmung des Arbeitgebers bei Fehlern bei der Ablehnung ist in diesem Fall aber nicht vorgesehen.

Im Falle des Abschlusses einer entsprechenden Vereinbarung genießen die Beschäftigten auch in Kleinunternehmen nun mit Beginn der Freistellung besonderen Kündigungsschutz.

– Entsprechendes gilt für die neu geschaffene Möglichkeit der Beantragung einer Familienpflegezeit in Unternehmen mit i.d.R. bis zu 25 Beschäftigten.

– Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist auch für Fragen der Diskriminierungen wegen der Beantragung oder Inanspruchnahme von Rechten als Eltern oder pflegende Angehörige zuständig.

Das Gesetz schafft also vor allem weitere Antragsmöglichkeiten und zusätzliche formale Anforderungen bei Wünschen der Arbeitszeitreduzierung.