Teststrategien für Unternehmen mit FAQ und aktuelle Landesverordnung

Home News, Nachrichten aus der Region

15.03.2021

Die Bundesregierung sieht in einem ersten Schritt von einer Testpflicht für Unternehmen ab, ganz vom Tisch scheint die angedachte Regelung aber nicht zu sein. Bis zum Ende des Monats wolle man schauen, ob der Appell der Arbeitgeber für mehr freiwillige Test auch umgesetzt werde.

 

Die BDA hat dazu ein FAQ erarbeitet.

 

Unabhängig von einer Pflicht zur Erarbeitung einer Teststrategie nutzen schon heute einige Unternehmen der Region entsprechende Testverfahren, um eine schnelle Gewissheit bei auftretenden Symptomen oder eine präventive Testung umzusetzen.

 

Neben den Betriebsärzten und arbeitsmedizinischen Beratern steht auch das Braunschweiger Unternehmen https://www.coronaschnelltest-bs.de/ Unternehmen für eine Beratung zur Etablierung einer Teststrategie Verfügung. Dort sind auch Absprachen zu möglichen Unternehmenskonditionen bei größeren Abnahmemengen möglich. Ansonsten können kurzfristig Antigenschnelltests für 43 EUR bei dem Unternehmen in der Varrentrappstraße 20 nach Terminvereinbarung durchgeführt werden. Bei mehreren Test aus einer Firma ist auch eine gemeinsame Rechnung möglich.

 

Für eine Teststrategie, die eher präventiv und dezentral ausgerichtet ist, können auch Gurgeltests eine mögliche Alternative sein. Bei diesen Tests können Mitarbeiter ohne medizinisches Fachpersonal selbst eine Probe durch Gurgeln entnehmen, die einem Labor zur Untersuchung per Kurier zugestellt wird. Es handelt sich hierbei um einen PCR-Test, der in dieser Form gerade in Österreich Verbreitung findet und auch vermehrt in Deutschland angewendet wird. Anbieter ist u.a. das österreichische Unternehmen Novogenia. Inwiefern weitere Selbsttests akzeptiert werden, das ist momentan noch nicht endgültig entschieden.

 

Auch der Braunschweiger Pharmagroßhandel Kehr bietet zertifizierte Schnelltests für den Einsatz im Unternehmen vorrätig an. Entsprechende Schulungsoptionen zum Anlernen von Testentnahmen stimmt der Arbeitgeberverband Region Braunschweig derzeit mit unterschiedlichen Partnern ab.

 

Hier finden Sie die aktuelle Landesverordnung – Stand 15.03.2021