Rechtshäppchen IV

Die AGV-Rechtstipps

28.03.2019

Sie sprechen Rudi Rüpel mit Schreiben vom 11.03.19 eine ordentliche fristgerechte Änderungskündigung zum 15.04.19 aus. Seine Tätigkeit als Kommissionierer soll danach zum 15.04. enden. Er ist nicht die hellste Kerze am Baum. Ab dem 16.04. soll er nur noch Helfer sein. Welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen bei einer Änderungskündigung?

Lsg: Es gibt drei Reaktionsmöglichkeiten. Der Arbeitnehmer kann das Angebot annehmen. Dann wird das Arbeitsverhältnis ab dem 16.04. als Helfer fortgesetzt.

Er kann das Angebot ablehnen. Dann endet das Arbeitsverhältnis mit dem 15.04.

Und er kann das Angebot unter Vorbehalt annehmen. Das heißt, er arbeitet ab dem 16.04. als Helfer weiter, behält sich aber die Erhebung der Kündigungsschutzklage vor.