Protest der Landwirte und Streik der Bahn – was bedeutet das für Arbeitgeber?

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08.01.2024

Aktuell protestieren die Landwirte und es droht ein Streik bei der Bahn. Das hat zur Folge, dass es zu Verzögerungen im öffentlichen Verkehr kommt. Arbeitnehmende haben möglicherweise Schwierigkeiten, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen oder den Arbeitsplatz überhaupt zu erreichen.

Das Risiko, dass Arbeitnehmende auf dem Weg zur Arbeit tragen, bezeichnet man als das Wegerisiko. Es umfasst alle Gefahren und Hindernisse, die auf dem Arbeitsweg auftreten können, wie zum Beispiel Verkehrsstaus, Unfälle, Streiks. Grundsätzlich tragen Arbeitnehmende das Wegerisiko. Sie sind selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen.
Das bedeutet, dass Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, das Arbeitsentgelt zu zahlen, wenn Arbeitnehmende aufgrund der obigen Wegerisiken zu spät oder gar nicht zur Arbeit erscheinen.

Muss die Zeit nachgearbeitet werden?

Nein. Grundsätzlich müssen Arbeitnehmende ausgefallene Arbeitszeit nicht nachholen. Wenn ein Überstundenkonto geführt wird, werden die Stunden als Minusstunden geführt und können später nachgeholt werden.

Wie können Arbeitgeber reagieren?

Arbeitgeber können verlangen, dass sich Arbeitnehmende auf die Situation einstellen und mehr Zeit einplanen.

Arbeitgeber können auch das Angebot unterbreiten, von zu Hause aus zu arbeiten oder Überstunden abzubauen. Verpflichtet sind sie dazu nicht.

 

Mehr Infos gibt es mit einer Mitgliedschaft im AGV Braunschweig 😊

 

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