Dokumentation 3G am Arbeitsplatz

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20.11.2021

Praxistipp: Dokumentation gemäß § 28b Abs. 3 IfSG
Ab dem 24.11.2021 gelten die Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Arbeitgeber müssen dann den 3G – Status täglich kontrollieren und ihn regelmäßig dokumentieren.
Das BMAS hat auf seiner Homepage veröffentlicht:
„Es genügt am jeweiligen Kontrolltag den Vor- und Zunamen der Beschäftigten in einer Liste „abzuhaken“, wenn der jeweilige Nachweis durch den Beschäftigten erbracht worden ist. Die Verarbeitung des Datums kann auch elektronisch erfolgen. Bei geimpften und genesenen Personen muss das Vorhandensein eines gültigen Nachweises nur einmal erfasst und dokumentiert werden. Bei Genesenen ist in diesem Fall zusätzlich das Enddatum des Genesenenstatus zu dokumentieren.“
Die Doku könnte daher – wie in der Anlage dargestellt, erfolgen. Im eher seltenen Fall der Namensgleichheit von Vor- und Nachnamen könnte man das Geburtsdatum oder die Personalnummer hinzufügen.