Online – Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen - ist das erlaubt?

Die AGV-Rechtstipps

13.12.2021

Die online Plattform au-schein.de, die nunmehr als dransay.com firmiert, stellt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gegen Entgelt ohne Arztbesuch aus. Dabei kann man als Arbeitnehmer wählen, ob man einfach nur einen Fragebogen ausfüllt und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit angibt oder aber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit einem Video-Chat wählen möchte.

 

Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 01.04.2021 – 42 Ca 16.289/20 – ausgeurteilt, dass einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne jeglichen Kontakt mit einem Arzt kein Beweiswert zukommt! Dieses Urteil ist mittlerweile in der Berufungsinstanz beim Landesarbeitsgericht Berlin – Brandenburg anhängig. Der Ausgang des Verfahrens wird mit Spannung erwartet.

 

Das Oberlandesgericht Hamburg hat ausgeurteilt, dass die Bewerbung von Angeboten, Arbeitsunfähigkeits – Bescheinigungen per WhatsApp im Rahmen einer Fernbehandlung auszustellen, wettbewerbswidrig sei. Ein grundsätzlicher Verzicht auf persönlichen Patientenkontakt sei nicht mit der ärztlichen Sorgfalt vereinbar (Urteil vom 05.11.2020 – 5 U 175/19 –).
Die oben genannte Plattform Dr. Ansay, sichert zu, die Entgeltfortzahlungskosten zu übernehmen, falls sie nicht vom Arbeitgeber gezahlt werden. Die Plattform werde dann gerichtlich gegen den Arbeitgeber vorgehen.

 

Neu ist die Dienstleistung dieser Plattform, auch COVID-19-Atteste für Selbsttestende und Genesene zu erteilen. Die Plattform vertritt die Auffassung, dass dies rechtlich zulässig sei. Auch diese Testnachweise werden mit und ohne Videoüberwachung angeboten. Diese Vorgehensweise ist jedoch nach unserer Auffassung nicht zulässig. Ärzte handeln als Leistungserbringer im Sinne von § 2 Ziffer 7c der Corona- Schutzmaßnahmen – Ausnahmeverordnung und müssen daher eine Kontrolle vor Ort vornehmen. Es ist notwendig, dass der Arzt „Körpermaterial“ entnimmt. Die Ärztekammer Hamburg hat sich bereits der Thematik angenommen.

 

Achten Sie daher auf den Aussteller solcher Atteste und auch Ort!

 

Auch wichtig

 

Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 7. Dezember 2021 dem Hamburger Unternehmen Dr. Ansay AU-Schein GmbH ohne mündliche Verhandlung im Wege einer einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes vorläufig untersagt, für die Ausstellung von Selbsttestzertifikaten zu werben und/oder Bescheinigungen über Testergebnisse auszustellen, wenn der Test nicht von dem ausstellenden Arzt oder der Ärztin vorgenommen und überwacht wird.