Neue Corona-Einreisverordnung

Die AGV-Rechtstipps

20.01.2021

Mit Wirkung vom 14. Januar wurden bundesweit einheitliche Einreisebedingungen aus bestimmten Risikogebieten (wg. hohen Inzindenzwerten oder Virusvarianten) per Verordnung geregelt. Die aktuellen Risikogebiete finden Sie auf der Internetseite des RKI. Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem solchen Risikogebiet aufgehalten haben, müssen eine digitale Einreiseanmeldung unter www.einreiseanmeldung.de vornehmen. Ein FAQ hierzu finden Sie hier. Ausnahmen bestehen demnach u.a. für Personen, die ein Risikogebiet nur durchreist haben oder nach Deutschland zur Durchreise einreisen. Ausgenommen ist auch der Grenzverkehr, der sich nur für weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet bzw. der Bundesrepublik aufgehalten hat bzw. aufhält. Ausgenommen von diesen Erleichterungen sind Einreisende aus Risikogebieten, in denen bestimmte Mutationen des Corona-Virus vorkommen.